404 TECHWORKS GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Lieferungen, Dienstleistungen, Entwicklungsarbeiten und Angebote der 404 TECHWORKS GmbH.
Einleitung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen, Lieferungen, Dienstleistungen, Entwicklungsarbeiten und Angebote der 404 TECHWORKS GmbH, Hintergasse 25b, 2504 Biel/Bienne, Schweiz (nachfolgend „404 TECHWORKS GmbH“ genannt), gegenüber ihren Kunden.
Mit der Auftragserteilung anerkennt der Kunde die vorliegenden AGB als verbindlich.
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für sämtliche Lieferungen, Dienstleistungen, Entwicklungsarbeiten und Angebote der 404 TECHWORKS GmbH, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
2. Angebote und Offerten
Angebote und Offerten der 404 TECHWORKS GmbH sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Technische Änderungen, Preisänderungen sowie Irrtümer bleiben vorbehalten.
3. Preise
Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) exklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer sowie exklusive Verpackungs-, Versand- und Zusatzkosten.
Massgebend sind die in der jeweiligen Auftragsbestätigung aufgeführten Preise.
4. Lieferung und Versand
Lieferungen erfolgen grundsätzlich ab Werk und – sofern nicht anders vereinbart – unverpackt.
Die Wahl von Transportart und Versandweg erfolgt nach bestem Ermessen der 404 TECHWORKS GmbH.
Nutzen und Gefahr gehen mit Übergabe der Ware an das Transportunternehmen auf den Besteller über.
Teil- und Vorlieferungen sind zulässig, soweit sie für den Kunden zumutbar sind.
Express-, Kleinmengen- oder Speziallieferungen können mit Zuschlägen verrechnet werden.
Beanstandungen aufgrund von Transportschäden sind unmittelbar gegenüber dem jeweiligen Transportunternehmen geltend zu machen.
5. Verpackung
Spezialverpackungen oder Verpackungsmaterialien, welche für einen sicheren Transport notwendig sind oder vom Kunden verlangt werden, werden separat verrechnet.
6. Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind innert 30 Tagen netto ab Rechnungsdatum ohne Abzüge zahlbar.
Unberechtigte Abzüge werden nachbelastet.
Bei Zahlungsverzug ist die 404 TECHWORKS GmbH berechtigt, Verzugszinsen von 1 % pro Monat zu verrechnen.
Die erste Mahnung erfolgt in der Regel kostenlos. Erfolgt die Zahlung nicht innert 10 Tagen nach Versand der ersten Mahnung, kann eine zweite Mahnung mit einer Bearbeitungsgebühr von CHF 50.– erhoben werden.
Die Kosten eines allfälligen Inkasso- oder Betreibungsverfahrens gehen zulasten des Kunden.
Bei Zahlungsverzug ist die 404 TECHWORKS GmbH berechtigt, laufende Lieferungen, Arbeiten oder Dienstleistungen bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher offener Forderungen auszusetzen.
Bestehen berechtigte Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden, kann die 404 TECHWORKS GmbH Vorauszahlungen, Teilzahlungen oder geeignete Sicherheiten verlangen.
Sämtliche offenen Forderungen aus der Geschäftsverbindung können in diesem Fall sofort fällig gestellt werden.
7. Mindestfakturawert
Der Mindestfakturawert für Warenlieferungen beträgt CHF 150.– exklusive Porto, Verpackung und Mehrwertsteuer.
Lieferungen unter diesem Betrag werden auf den Mindestfakturawert aufgerundet.
Für Sonder- oder Entwicklungsarbeiten beträgt der Mindestfakturawert CHF 600.– exklusive Mehrwertsteuer.
8. Auftragsbestätigung
Ein Auftrag gilt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung durch die 404 TECHWORKS GmbH als angenommen.
Ausführung, Preise, Lieferumfang und technische Spezifikationen richten sich ausschliesslich nach der jeweiligen Auftragsbestätigung.
Erfolgt innerhalb von zwei Arbeitstagen nach Erhalt kein schriftlicher Widerspruch, gilt die Auftragsbestätigung als akzeptiert.
9. Vorlagen, Daten und Bildmaterial
Zusätzlicher Aufwand infolge unvollständiger, fehlerhafter oder ungeeigneter Vorlagen, Daten, Datenträger, Texte oder Bilder wird nach effektivem Aufwand zusätzlich verrechnet.
Dies gilt insbesondere für:
- Neuerstellung oder Bereinigung von Daten
- Überarbeitung von Vorlagen
- Datenkonvertierungen
- Anpassungen an gelieferten Dateien
- Nachbearbeitung von CAD-, Bild- oder Textdaten
10. Gut zur Ausführung / Gut zum Druck
Auf Wunsch des Kunden erstellt die 404 TECHWORKS GmbH ein „Gut zur Ausführung“ (GzA) oder „Gut zum Druck“ (GzD).
Die hierfür entstehenden Zusatzkosten werden separat verrechnet.
Mit der Freigabe durch den Kunden gilt die Ausführung als genehmigt. Für nachträglich festgestellte Fehler übernimmt die 404 TECHWORKS GmbH keine Haftung.
11. Bewilligungen
Das Einholen von notwendigen Bau-, Betriebs- oder sonstigen Bewilligungen liegt ausschliesslich in der Verantwortung des Auftraggebers.
Die 404 TECHWORKS GmbH ist berechtigt, entsprechende Nachweise oder Bewilligungen vor Arbeitsbeginn einzufordern.
12. Änderungen und Annullierungen
Nachträgliche Änderungen, Ergänzungen oder Mutationen bereits bestätigter Aufträge werden nach Aufwand zusätzlich verrechnet.
Eine Annullierung von Aufträgen bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der 404 TECHWORKS GmbH.
Bereits entstandene Kosten für Material, Arbeitsleistungen und sonstige Aufwendungen gehen vollständig zulasten des Auftraggebers.
13. Lieferfristen
Lieferfristen werden nach bestem Ermessen festgelegt und sind unverbindlich, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
Lieferverzögerungen berechtigen weder zur Annullierung des Auftrages noch zu Schadenersatzforderungen.
14. Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt, insbesondere Naturereignisse, Pandemien, Streiks, Lieferengpässe, Energieausfälle, Cyberangriffe, behördliche Massnahmen oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse ausserhalb des Einflussbereiches der 404 TECHWORKS GmbH, entbinden die Gesellschaft für die Dauer der Störung von ihren Leistungspflichten.
15. Reklamationen
Reklamationen sind schriftlich und spätestens innerhalb von zwei Arbeitstagen nach Erhalt der Ware oder Leistung einzureichen.
Später eingehende Beanstandungen können nicht berücksichtigt werden.
16. Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Ablieferung der Ware beziehungsweise Abnahme des Werkes.
Die Gewährleistung beschränkt sich auf nachweisbare Material-, Herstellungs- oder Ausführungsfehler.
Weitergehende Ansprüche, insbesondere für indirekte Schäden oder Folgeschäden, sind ausgeschlossen.
17. Abnahme von Projekten und Werkleistungen
Projekt-, Entwicklungs-, Software- oder Werkleistungen gelten als abgenommen, sofern der Kunde nicht innert fünf Arbeitstagen nach Übergabe schriftlich wesentliche Mängel meldet.
Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
18. Software-, Entwicklungs- und Konstruktionsleistungen
Bei Software-, Entwicklungs-, Konstruktions- oder Engineeringleistungen schuldet die 404 TECHWORKS GmbH eine fachgerechte Ausführung gemäss aktuellem Stand der Technik, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen oder technischen Erfolg, sofern dieser nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert wurde.
19. Haftungsausschluss
Die Haftung der 404 TECHWORKS GmbH ist – soweit gesetzlich zulässig – auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
Eine Haftung für folgende Schäden wird ausdrücklich ausgeschlossen:
- Produktionsausfälle
- Betriebsunterbrüche
- Datenverluste
- entgangenen Gewinn
- indirekte Schäden
- Folgeschäden
Von der Haftung ausgeschlossen sind insbesondere Schäden infolge unsachgemässer Verwendung, fehlerhafter Montage oder Inbetriebnahme durch Dritte, natürlicher Abnutzung, übermässiger Beanspruchung, mangelnder Wartung sowie eigenmächtiger Änderungen oder Reparaturen.
Werden Änderungen oder Nachbesserungen durch den Kunden oder Dritte ohne Zustimmung der 404 TECHWORKS GmbH vorgenommen, entfällt jegliche Haftung.
20. Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen, technische Unterlagen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung bestehen.
21. Urheberrechte und geistiges Eigentum
Sämtliche Unterlagen, Konzepte, Zeichnungen, Fotografien, CAD-Daten, Quellcodes, Softwarelösungen, Schemata, Entwicklungsunterlagen und technischen Dokumentationen bleiben geistiges Eigentum der 404 TECHWORKS GmbH, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Nutzungsrechte gehen grundsätzlich erst nach vollständiger Bezahlung sämtlicher Forderungen auf den Kunden über.
Ohne vorgängige schriftliche Zustimmung dürfen Unterlagen weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden.
22. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen Eigentum der 404 TECHWORKS GmbH.
Die Gesellschaft ist berechtigt, einen entsprechenden Eigentumsvorbehalt eintragen zu lassen.
23. Garantien und Bürgschaften
Bankgarantien, Anzahlungs- oder Vertragserfüllungsgarantien sowie Bürgschaften werden ausschliesslich aufgrund schriftlicher Vereinbarung gewährt.
Die daraus entstehenden Kosten gehen zulasten des Auftraggebers.
24. Elektronische Kommunikation
Mitteilungen per E-Mail gelten als schriftliche Kommunikation.
Die 404 TECHWORKS GmbH übernimmt keine Haftung für Übermittlungsfehler, Datenverluste oder Sicherheitsmängel bei elektronischer Kommunikation.
25. Datenschutz
Die Bearbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäss den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Schweiz. Weitere Informationen sind in der Datenschutzerklärung auf der Website der 404 TECHWORKS GmbH enthalten.
26. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.
27. Anwendbares Recht
Es gilt ausschliesslich materielles schweizerisches Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts (CISG).
28. Gerichtsstand
Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist Biel/Bienne, Schweiz, sofern keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.